Sicherheitsbeauftragte für Medizinprodukte



Medizinprodukte dürfen nur nach Maßgabe der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden. Um die Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten zu koordinieren, werden diese Aufgaben in unserem Professor-König-Heim von unserer Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte koordiniert und gesteuert.

Sicherheitsbeauftragte für Medizinprodukte: Frau Caroline Hofmeister
Mail: mp-sicherheit@kv-hildesheim.drk.de