Sicherheitsbeauftragte für Medizinprodukte
Medizinprodukte dürfen nur nach Maßgabe der
Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) errichtet,
betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden. Um
die Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten
zu koordinieren, werden diese Aufgaben in unserem Professor-König-Heim
von unserer Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte
koordiniert und gesteuert.
Sicherheitsbeauftragte für Medizinprodukte:
|
Frau Caroline Hofmeister |
Mail: |
mp-sicherheit@kv-hildesheim.drk.de |