Nach dem Gesetz haben Heimbeiräte ein Mitwirkungsrecht, welches jedoch
keine Mitbestimmung beinhaltet. Die letzte Entscheidung liegt beim Heimträger.
Trotzdem ist es wichtig, dieses Mitwirkungsrecht auszuüben, um Interessen
durchzusetzen und sich aktiv in den Heimalltag einzubringen. Die Mitwirkungsbereiche
sind in der Heimmitwirkungsverordnung geregelt. Heimbewohner sollten sich
nicht scheuen, Kontakt zum Heimfürsprecher aufzunehmen oder evtl. selber
Aufgaben zu übernehmen.